An dem Lehrgang beim Bildungsträger kann jeder teilnehmen, sofern die Zugangsvoraussetzungen in einem formlosen Feststellungsverfahren seitens des Bildungsträgers ermittelt und bestätigt worden sind. Wird eine Förderung (z. B. nach dem SGB III) in Anspruch genommen, gilt es, die gesonderten Zugangsvoraussetzungen des jeweiligen Förderinstituts ebenfalls zu erfüllen.
Die Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen. Wird eine Förderung (z. B. nach dem SGB III) in Anspruch genommen, ist ein entsprechender schriftlicher Weiterbildungsvertrag abzuschließen. Mit Vertragsschluss erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bildungsträgers an.
Die Lehrgänge haben einen vertraglich festgelegten Leistungszeitraum. Sie werden in Vollzeit und Teilzeit sowie berufsbegleitend angeboten.
Die Vorlesungen zum Lehrgang finden ausschließlich remote oder an einem Bildungscampus vom Bildungsträger statt. Das dazu notwendige Equipment bestehend aus Hardware sowie Softwarezugängen wird vom Bildungsträger bereitgestellt.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Leistungszeitraum und den Ausbildungsplan einzuhalten, ebenso auch die mit dem jeweiligen Förderinstitut bzw. Kostenträger vereinbarten zusätzlichen Regelungen.
Abweichungen sind nur in Sonderfällen und nach Absprache mit der zuständigen Stelle möglich.
Der Bildungsträger kann ohne Einverständnis vom Teilnehmer Änderungen am Lehr- und Stundenplan vernehmen, sofern das Maßnahmenziel nicht beeinträchtigt wird oder wenn Änderungen im Rahmen der Zertifizierung notwendig sind.
Betrifft die Sonderregelung den Bildungsträger (z. B. Verlängerung des Leistungszeitraums), so ist der Teilnehmer verpflichtet, einen schriftlichen Antrag zu stellen. Der Antrag kann dem Bildungsträger digital oder auf dem Postwege zugehen.
Für die Teilnahme an den Lehrgängen gelten folgende Kündigungsbedingungen:
Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Das Fernbleiben des Teilnehmers von einem gebuchten Lehrgang gilt in keinem Fall als Kündigung. Die Dozenten oder die Tutoren sind zur Entgegennahme von Kündigungen nicht befugt.
Der Teilnehmer ist, solange keine schriftliche Kündigung erfolgt, in jedem Fall zur Zahlung der vollen Lehrgangsgebühren verpflichtet.
Im Falle einer Kündigung werden die Gebühren bis zum Ende der Kündigungsfrist berechnet, sofern bereits Schulungsleistungen seitens des Bildungsträgers erbracht worden sind.
Sind noch keine Schulungsleistungen seitens des Bildungsträgers erbracht, aber bereits ein Zugang zur Lernplattform für den Teilnehmer eingerichtet, ist der Teilnehmer verpflichtet, eine Grundgebühr in Höhe von 65,- € zu zahlen.
Für den Teilnehmer gelten folgende Widerrufsbedingungen:
Sofern der Teilnehmer ein Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Dabei ist der Verbraucher eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeiten zugerechnet werden können.
Widerrufsrecht für Teilnehmer als Verbraucher i. S. d. § 13 BGB hat eine Widerrufsfrist von vierzehn Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses. In diesem Falle kann ein Widerruf dieses Vertrags ohne Angabe von Gründen erfolgen.
Um dieses Widerrufsrecht auszuüben, ist es erforderlich, mittels einer eindeutigen schriftlichen Erklärung (z. B. per Post, Telefax oder E-Mail) den Bildungsträger über den Entschluss des Widerrufs zu informieren. Kontaktdaten des Bildungsträgers sind dem Impressum der Website www.neustarter.de, den Lehrgangsbeschreibungen oder dem Weiterbildungsvertrag zu entnehmen.
Bei Maßnahmen, die länger als drei Monate dauern, ist eine Kündigung erstmals zum Ende der drei Monate mit einer Frist von höchstens sechs Wochen möglich. Nach Ablauf der drei Monate ist eine Kündigung aufgrund des Förderungsabbruchs mit sofortiger Wirkung möglich. Die Lehrgangsgebühren werden anteilig geltend gemacht.
Im Falle einer Maßnahme kürzer als drei Monate ist der Vertrag bei einer Arbeitsaufnahme oder eines vom Teilnehmer unverschuldeten Abbruchs der Förderung mit sofortiger Wirkung kündbar. Die Lehrgangsgebühren werden anteilig geltend gemacht.
Der Teilnehmer bestätigt seine Kenntnis der technischen Voraussetzungen (sofern erforderlich) für die Lehrgangsteilnahme. Der Teilnehmer ist für die von ihm eingesetzte Hard- und Software sowie für die von ihm genutzten Kommunikationswege verantwortlich. Ein Ausfall der von ihm genutzten Hard- und Software entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der Lehrgangsgebühr und stellt keinen Gegenstand einer Sonderkündigung dar.
Der Bildungsträger haftet nicht für die Sicherheit und den Bestand der Datenkommunikation (z. B. zwecks Übermittlung von Übungsaufgaben oder Abschlussarbeit, Prüfungsanmeldung per E-Mail), welche über Kommunikationsnetze Dritter geführt wird.
Der Bildungsträger haftet auch nicht für Störungen in der Datenübermittlung, welche durch technische Fehler oder Konfigurationsprobleme auf Nutzerseite entstehen.
Eine Zahlung der Lehrgangsgebühren erfolgt i. d. R. bis zum vereinbarten Lehrgangsstarttermin, spätestens jedoch vierzehn Tage nach dem Vertragsabschluss. Der Teilnehmer erhält bei Anmeldung eine entsprechende Rechnung.
Im Falle einer davon abweichenden Regelung befindet sich diese im Weiterbildungsvertrag dokumentiert. Ist der Kostenträger der Maßnahme nicht der Teilnehmer und wünscht der Kostenträger eine direkte Abrechnung mit dem Bildungsträger, so tritt der Bildungsträger bezüglich der Leistungsabrechnung an den Kostenträger heran. Dies gilt auch bei einer anteiligen Kostenabrechnung mit Dritten.
Der Bildungsträger führt den jeweiligen Lehrgang im Rahmen des zu Beginn des Lehrgangs gültigen Weiterbildungsangebots durch. Der Bildungsträger ist berechtigt, das Leistungsangebot zu ändern, wenn und soweit die Zweckerfüllung dieses Vertrags nicht erheblich beeinträchtigt wird. Der Teilnehmer wird über entsprechende Änderungen vom Bildungsträger benachrichtigt. Das Ausbildungsziel darf jedoch dadurch nicht verändert werden.
Der Wechsel einer Lehrkraft oder eines Tutors ist keine wesentliche Änderung in diesem Sinne. Der Bildungsträger behält sich vor, wegen plötzlicher Erkrankung des Dozenten bzw. des Tutors sowie bei sonstigen Störungen im Geschäftsbetrieb, die vom Bildungsträger nicht zu verantworten sind, die im Ausbildungsplan angekündigten Lehrgangstermine abzusagen bzw. terminlich neu festzulegen.
Eine Anmeldung zu einer Prüfung ist in Absprache mit der Lehrgangsbetreuung zu tätigen. Mit dem Starten der Prüfung gilt die Prüfung als begonnen und es erfolgt auch eine Bewertung der Prüfungsleistung.
Das E-Zertifikat wird dem Teilnehmer in digitaler Form zugesendet.
Der Bildungsträger ist berechtigt, die bereitgestellten digitalen Inhalte mit einer Codierung zu versehen, um eine unautorisierte Nutzung zu verhindern. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, diese zu beseitigen. Ein Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen kann den Ausschluss des Teilnehmers aus dem Lehrgang nach sich ziehen.
Sollten die vom Bildungsträger bereitgestellten Informationen unzutreffend oder nicht mehr aktuell sein, wird der Anbieter dem Teilnehmer fehlerfreie und aktualisierte Informationen nachliefern. Soweit die Ersatzlieferung fehlschlägt, hat der Teilnehmer das Recht auf Rückgängigmachung oder Herabsetzung der gezahlten Vergütung.
Der Bildungsträger haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Der Bildungsträger haftet bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer vertraglichen Hauptpflicht höchstens im Umfang des typischerweise vorhersehbaren Schadens.
Nebenabreden oder weitergehende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Abweichende schriftliche Vereinbarungen in Verträgen zwischen Teilnehmer und Bildungsträger gelten vorrangig.
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen der Neustarter GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian Schambach, Zinnowitzer Straße 8, 10115 Berlin nachfolgend „Neustarter“ genannt – und dem Kunden.
Vertragsgegenstand zwischen den Parteien ist die Vermittlung von Personal durch die Neustarter an den Kunden.
Der Kunde ist verpflichtet, das Zustandekommen des Vertrages mit BewerberInnen der Neustarter unverzüglich mitzuteilen. Dies betrifft nicht nur das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses, sondern auch Dienst- und Werkverträge, sowie Geschäftsbesorgungsverhältnisse („entsprechendes Rechtsverhältnis“), soweit sie auf Vermittlung der Neustarter zustande gekommen sind.
Eine Vermittlung i. S. d. Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auch dann wirksam zustande gekommen, wenn,
das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und den BewerberInnen aufschiebend bedingt abgeschlossen wurde.
der BewerberInnen für eine andere Position, als für die er ursprünglich vorgestellt wurde, vom Kunden eingestellt wird.
der BewerberInnen innerhalb von 12 Monaten nach einer erfolglosen Vermittlung an den Kunden für die ursprüngliche oder eine andere Position eingestellt wird.
der Kunde unter Umgehung der Vermittlung durch die Neustarter einen entsprechenden Vertrag mit dem BewerberInnen abschließt. Eine Umgehung liegt insbesondere dann vor, wenn der BewerberInnen nach Übermittlung seiner Daten durch die Neustarter bei einem Konzern i. S. d. § 18 AktG beim Kunden eingestellt werden soll.
Zum Pflichtenbereich der Neustarter gehört nicht,
die Prüfung oder Einholung für das Rechtsverhältnis zwischen dem BewerberInnen und dem Kunden relevante behördliche Genehmigungen oder Arbeitsgenehmigungen.
Auch gehört hierzu nicht die Prüfung oder Einholung aufenthalts- oder ausländerrechtlicher Voraussetzungen, sowie solche, die von Gesetzes wegen für die Ausübung der Tätigkeit erforderlich sind (bspw. nach § 6 Abs. 2 GmbHG u. ä.):
die Prüfung der gesundheitlichen Eignung des BewerberInnen oder
die Prüfung oder Einholung polizeilichen Führungszeugnisses der BewerberInnen.
Zwischen den Parteien entsteht der Vertrag, wenn auf initiierte Vermittlung der Neustarter ein entsprechendes Rechtsverhältnis zwischen einem BewerberInnen und dem Kunden zustande gekommen ist. Neustarter berechnet für die Vermittlung nachstehendes Honorar: 25% des Jahresbruttozielgehaltes.
Berechnungsgrundlage ist das zukünftige Jahresbruttozielgehalt des Kunden gemäß § 14 SGB IV, welches sich unter Einschluss aller Zuschläge und zusätzlichen Leistungen, wie Jahressonderzahlungen, Weihnachts- und Urlaubsgeld,Tantiemen und Firmenwagen berechnet.
Bei der variablen Vergütung wird eine Zielerreichung von 100% zugrunde gelegt.
Der Firmenwagen wird pauschal mit 8.000 € angerechnet.
Bei einer Teilzeitanstellung entspricht die Berechnungsgrundlage des Vermittlungshonorars dem
Jahresbruttozielgehalt auf Basis eines Beschäftigungsgrads von 100%.
Liegt der Beschäftigungsgrad bei 70% oder darunter, erfolgt die Berechnung auf Basis eines Beschäftigungsgrads von 70%.
Aufgrund der getroffenen Vorauswahl von BewerberInnen durch Neustarter kann der Kunde keine Ansprüche geltend machen, insbesondere nicht für die Qualität der erbrachten Dienste des BewerberInnen nach dem Abschluss entsprechender Rechtsgeschäfte mit dem Kunden.
Neustarter haftet auch nicht für Angaben, die der BewerberInnen in seinem Lebenslauf, schriftlichen Korrespondenzen oder Gesprächen und sonstigen Kommunikationsformen gegenüber Neustarter oder anderen Unternehmen der Tomorrow Education Group (TEG) gemacht hat.
Der Kunde ist alleine für die Überprüfung der durch den BewerberInnen gegenüber Neustarter gemachten Angaben verantwortlich. Auskunfts- oder Herausgabeansprüche des Kunden gegenüber Neustarter in Bezug auf Daten des Arbeitsuchenden bestehen nicht.
Der Kunde ist auch verpflichtet, sich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen zu halten.
Die Provision der Neustarter ist mit schriftlichem Abschluss der Vereinbarung zwischen den BewerberInnen und dem Kunden sofort fällig.
Der Kunde ist gegenüber Neustarter unverzüglich zur wahrheitsgemäßen Auskunft solcher Informationen verpflichtet, die zur Berechnung der Vergütung / Provision von Neustarter erforderlich sind.
Sollte das entsprechende Rechtsgeschäft unwirksam sein, insbesondere durch erfolgreiche Anfechtung nach §§ 119 ff. BGB durch Dissens nach §§ 154, 155 BGB oder vorzeitiger Kündigung vor Beginn der Tätigkeit hat dies keine Auswirkung auf Bestehen und Fälligkeit der Forderung der Neustarter. Die Höhe des vereinbarten Honorars versteht sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sowie etwaiger Auslagen.
Der Kunde kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung leistet.
Ohne ausdrückliche Genehmigung durch die Neustarter ist es dem Kunden nicht erlaubt, die BewerberInnenenangaben an Dritte weiterzugeben. Der Kunde darf die Informationen lediglich im Rahmen des zwischen ihm und Neustarter bestehenden Rechtsverhältnisses nutzen.
Der Vertragspartner verpflichtet sich ebenso, diese Daten zu sichern und gegen unbefugten Zugriff zu schützen.
Entgegenstehende, ergänzende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, dass etwas anderes vereinbart wurde. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Die Parteien werden sich bemühen, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ist Berlin. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht Soweit nach § 305c BGB zulässig, sind abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden nur wirksam, wenn sie in Schrift- oder Textform erfolgen. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformabrede.