Gerne beraten dich dazu unsere Bildungsberater. Es ist aber ganz einfach: Wenn du arbeitssuchend bist, empfehlen wir die Beantragung eines sog. Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) von der Agentur für Arbeit oder deinem Jobcenter. Wenn du einen Job hast, raten wir dir, die Kursgebühren selbst zu zahlen oder deinen Arbeitgeber um Kostenübernahme zu bitten.
Ein AVGS oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist eine Art Gutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters, der seinen Inhaber zur Teilnahme an speziellen Kursen berechtigt. Kurse, die mit dem AVGS gefördert werden können, heißen „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“. Um einen solchen AVGS zu erhalten, musst du arbeitssuchend gemeldet sein. Gerne helfen wir dir bei der Beantragung deines AVGS.
Du kannst die Kursgebühren in Höhe von 2442 EUR auch selbst bezahlen. Der komplette Betrag ist allerdings vor Kursstart fällig. Eine Zahlung in Raten bieten wir aktuell nicht an.
Wer fragt, gewinnt. Die Bereitschaft von Arbeitgebern, in die fachliche Entwicklung ihrer Mitarbeitenden zu investieren, steigt stetig. Es gibt auch hier spannende Fördermöglichkeiten, z.B. im Rahmen des sog. Qualifizierungschancengesetz, das es Arbeitgebern ermöglicht, einen Teil der Weiterbildung selbst zu bezahlen und einen Teil von der Agentur für Arbeit erstattet zu bekommen. Gerne beraten wir auch zu diesem Thema.
Ganz einfach: Alles. Top-Dozenten, persönliche Ansprechpartner für Administratives und Persönliches, state-of-the-Art Hardware und Software, alle Kursmaterialien und alles Andere, was du für eine berufliche Neuorientierung in Richtung Digitalwirtschaft brauchst. Wir versprechen: Keine versteckten Kosten.