Du bist arbeitslos bzw. -suchend oder davon bedroht
Dir fehlen Kompetenzen oder Qualifikationen für deinen aktuellen Beruf
Du kannst nicht mehr in deinem aktuellen Beruf arbeiten
Du hast schon eine konkrete Weiterbildung im Auge
Du bist arbeitssuchend und beziehst Arbeitslosengeld (I oder II)
Du bist Berufsrückkehrer (z. B. nach Elternzeit)
Du wurdest aktuell noch nicht vermittelt
Es gibt keine Altersbegrenzung für die Förderung mit dem AFBG
Du musst die Voraussetzungen für die jeweilige Prüfungszulassung oder fachschulische Fortbildung erfüllen
Studienabbrecher, Abiturienten oder Menschen mit Bachelor-Abschluss werden ebenfalls gefördert
Du hast eine abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens 2 Jahre Erfahrung nach dem Abschluss
Du hast noch kein Hochschulstudium abgeschlossen
Du hast einen Nachweis über deine besonderen Leistungen (z. B. eine Abschlussnote von 1,9 bzw. 87 Punkten oder besser)
Du hast eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen
Du bist nicht älter als 25 Jahre
Du bist in einer Anstellung mit mindestens 15 Stunden Arbeitszeit in der Woche oder bist bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet